Knickpflege

In Niedersachsen ist die Knickpflege (Wallheckenpflege) streng reglementiert und dient dem Erhalt der Kulturlandschaft. Radikalschnitte („auf den Stock setzen“) sind ausschließlich vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig zulässig. Die Pflege erfolgt traditionell alle 10–15 Jahre. 

Mit unserer Baumschere können wir Weichholz bis 21cm und Hartholt bis 18cm Durchmesser schneiden.