Knickpflege
In Niedersachsen ist die Knickpflege (Wallheckenpflege) streng reglementiert und dient dem Erhalt der Kulturlandschaft. Radikalschnitte („auf den Stock setzen“) sind ausschließlich vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig zulässig. Die Pflege erfolgt traditionell alle 10–15 Jahre.
